Hundehalterverordnung
Seit dem 01.07.2024 ist die neue Hundehalterverordnung im Land Brandenburg in Kraft getreten.
Folgende Änderungen bitte ich zu beachten:
- grundsätzliche Kennzeichnungspflicht für alle Hunde ab 8 Wochen
- Landesweite Pflicht zur Beseitigung der durch Hunde verursachten Verunreinigungen (Kot) im öffentlichen Raum
- Wegfall der Rasselisten
- Wegfall der Kategorisierung der Hunde nach Widerristhöhe und/oder Gewicht
Hundehalter, die ihre Hunde bisher noch nicht mit einem Mikrochip kennzeichnen mussten, sind verpflichtet dies nun bis spätestens
31.01.2025 durchführen zu lassen und dem Ordnungsamt anzuzeigen.
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- Geschrieben von: Bürgermeister/in
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