Projektinfo zum Bundesverkehrswegeplan 2030 - RundInfo Umgehung B 169
B 169 OU Neupetershain Nord
Rundinfo Nr.2 zur Umgehungsstraße B 169
- E-Mail von Udo Kittan -
Werte Interessenten zur Umgehung B169,
zwischenzeitlich hat Frau Pufe vom Straßenwesen eine Antwort auf Ihre Anfrage (siehe in der 1. Rundmail) erhalten. Diese zitiere ich wie folgt:
(Zitat)
Sehr geehrte Frau Pufe,
auf Ihre Mailanfrage darf ich Ihnen nach Rücksprache und in Zusammenarbeit mit dem im Hause zuständigen Planungsdezernat 42 wie folgt antworten:
Bei der zu planenden Straßenbaumaßnahme der „B 169 Ortsumgehungen Lindchen und Neupetershain-Nord“ handelt es sich um ein Vorhaben, das aktuell im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen zum Fernstraßenausbaugesetz (FStrAbG), vgl. Anlage nach § 1 Abs. 1 Satz 2, lfd.Nr.488 des FStrAbG, als vordringlicher Bedarf ausgewiesen ist. Damit bestehen ernsthafte Absichten zur Realisierung des Vorhabens und ein uneingeschränkter Planungsauftrag – es liegt Planungsrecht vor. Die Straßenbauverwaltung kann Linienbestimmung, Detailplanung, Planfeststellung und Bauvorbereitung einleiten bzw. weiterführen.
Das Vorhaben befindet sich aktuell in der Phase der Vorplanung (am Anfang) und der Linienfindung. Im Rahmen der Voruntersuchung (Variantenuntersuchung) wurde die Vorzugsvariante erarbeitet und vom Bundesministerium (BMDV) bestätigt. Dieser Vorgang hat ldgl. eine behördeninterne Bindungswirkung.
Ein Raumordnungsverfahren für diese Maßnahme war nach Prüfung durch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL) nicht erforderlich.
Für die weitere dann folgende Phase der Planung (Entwurfsplanung) sind zur Detailerarbeitung und Konkretisierung die Entwurfsvermessung und Baugrunduntersuchungen notwendig. Da die beiden geplanten Ortsumgehungen in einer Kampfmittelverdachtsfläche liegen, müssen etwaige Bohrpunkte entsprechend durch einen Kampfmitteluntersucher freigegeben werden.
Bis auf das Raumordnungsverfahren (war hier nicht erforderlich) ist in diesen Phasen der Planung eine Einbeziehung der Öffentlichkeit verfahrensrechtlich nicht vorgesehen.
Erst in der sich dann anschließenden Phase der Genehmigungsplanung (Planfeststellungsverfahren / Plangenehmigungsverfahren) erfolgt insbesondere eine Bürgerinformation und Beteiligung der Betroffenen sowie die Gewähr von Rechtsschutz.
Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass sich die Maßnahme noch in der Phase der Vorplanung und Linienfindung befindet, muss Ihre aufgeworfene Frage offen bleiben.
Freundliche Grüße
Im Auftrag
Volker Wappler
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Dezernat 21 - Recht – 21.05
Dienststätte Cottbus
Von-Schön-Straße 11
03050 Cottbus
Tel.: (03342) 249 1660
Fax: (0331) 2754 86 555
E-Mail:
Internet: www.ls.brandenburg.de
(Ende des Zitats)
Zur Rücknahme der Duldungspflicht für Bohrarbeiten und Kampfmitteluntersuchungen auf privaten Grundstücken der Gemarkung (siehe letztes Amtsblatt) war mündlich folgendes zu erfahren:
An der Ausschreibung für diese Arbeiten hat sich keine Firma beteiligt. Das heißt, bisher hat man kein Unternehmen gefunden, das diese Arbeiten ausführen würde. Nur für die Vermessung gibt es einen Auftragnehmer.
Folgende Fragen stellen sich mir:
Sollten wir aufgrund des obigen Schreibens warten, bis das Vorhaben in die „Genehmigungsplanung (Planfeststellungsverfahren / Plangenehmigungsverfahren)“ eintritt oder doch schon vorher Druck machen?
Soll ich nochmals zu einem Treffen einladen?
Udo Kittan
Karl-Marx-Str. 16
03103 Neupetershain
Tel.: (0049) 035751 20464
Ende der E-Mail
In der Gemeindevertretersitzung am 12.01.2023 konnte weder der Amtsdirektor, noch unsere Bürgermeisterin eine Information zur Ortsumgehung geben. Somit hat sich die angagierte Bürgerin Karin Pufe mit nachfolgenden Zeilen an die
Sehr geehrte Damen und Herren,
über das Amtsblatt des Amtes Altdöbern wurden wir Bürger in Neupetershain informiert, dass die Straßenbaubehörde beabsichtigt für das Vorhaben B169 Ortsumgehungen Lindchen und Neupetershai-Nord Vorarbeiten durchzuführen. Wir als betroffene Bürger von Neupetershain möchten gern im Vorfeld über die Trassenführung informiert werden. Offensichtlich sollte eine Ortsumgehung durch den Wald zwischen den Ortsteilen in Neupetershain geführt werden.
Für eine zeitnahe Antwort wären wir Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen von
Karin Pufe
hier die Stellungnahme aus Sicht des Landes:
Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes
Verbesserung der Verbindung zwischen dem Oberzentrum Cottbus, der A 13, der A 15 und den Mittelzentren Lauchhammer / Schwarzheide (in Funktionsteilung) sowie Spremberg / Großräschen (in Funktionsteilung), leistungsfähige Verkehrsverbindung zur Zeit nicht gegeben (angebauter Querschnitt mit einer Breite kleiner 7,50 m), Verkürzung der Reisezeit durch die geplante Ortsumgehung um 1 Minute, Ergebnis Schwachstellenanalyse für die Bundesstraßen im Land Brandenburg: die bestehende B 169 wurde im Bereich Neupetershain/Nord nicht als Schwachstelle identifiziert
Im nachfolgenden Link: https://www.bvwp-projekte.de/strasse/B169-G30-BB-T3-BB/B169-G30-BB-T3-BB.html sind weitergehende Informationen ersichtlich.
Unter dem Pkt. 4.3 ist ein Lageplan LPL_1_1_B169-G30-BB-T3-BB_Lageplan_01.pdf (760.8KB) abrufbar.