Seit dem 01.07.2024 ist die neue Hundehalterverordnung im Land Brandenburg in Kraft getreten.

Folgende Änderungen bitte ich zu beachten:

- grundsätzliche Kennzeichnungspflicht für alle Hunde ab 8 Wochen

- Landesweite Pflicht zur Beseitigung der durch Hunde verursachten Verunreinigungen (Kot) im öffentlichen Raum

- Wegfall der Rasselisten

- Wegfall der Kategorisierung der Hunde nach Widerristhöhe und/oder Gewicht

Hundehalter, die ihre Hunde bisher noch nicht mit einem Mikrochip kennzeichnen mussten, sind verpflichtet dies nun bis spätestens

31.01.2025 durchführen zu lassen und dem Ordnungsamt anzuzeigen.